In zahlreichen deutschen Haushalten fehlt auch weiterhin die private Haftpflichtversicherung. Dabei handelt es sich bei ihr um eine der wichtigsten Versicherungen, die zur Verfügung steht. Die private Haftpflichtversicherung ist auch weiterhin laut aktuellen Berichten in rund 30 Prozent der Haushalte nicht zu finden. Doch das Fehlen der privaten Haftpflichtversicherung geht mit beachtlichen Risiken einher. Nach dem deutschen Gesetz muss derjenige, der einen bei einem Dritten verursacht für diesen auch aufkommen. Kann er die Schadensregulierung nicht stemmen, bleibt das Unfallopfer in der Regel auf seinen Kosten sitzen.
Eine Absicherung für diese Situation bietet die eigene private Haftpflichtversicherung. Sie ist mit einer Ausfalldeckung ausgestattet. Demnach wird die Schadensregulierung von der eigenen privaten Haftpflichtversicherung übernommen, wenn der Unfallverursacher für diese nicht aufkommen kann. Dies ist in der Regel auch dann der Fall, wenn der Verursacher vorsätzlich gehandelt hat. Damit die Ausfalldeckung von der eigenen privaten Haftpflichtversicherung genutzt werden kann, muss der Geschädigte den Weg durch sämtliche gerichtliche Instanzen in Anspruch nehmen. Auch für die dadurch entstehenden Kosten muss er zunächst in Vorleistung gehen.