Die private Krankenversicherung steht nicht automatisch allen Bundesbürgern offen. Ausschlaggebend sind die Regelungen des SGB V, insbesondere die § 5, 6 und 8. Neben Selbständigen, Arbeitnehmern mit einem Einkommen oberhalb der JAEG und Beamten können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Studenten in der PKV versichern. Allerdings gilt es hier, einige Regeln zu beachten.
Versicherungspflicht von Studenten
Auf den ersten Blick gehören Studenten zum Personenkreis derer, die laut SGB in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind. Ausschlaggebend ist hier § 5, Abs. 1 SGB V. In Satz 9 wird die Versicherungspflicht in der GKV auf „Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind“ ausgedehnt. Allerdings ist dieser Fakt nur bedingt zutreffend. Denn laut § 8 SGB V können sich eingeschriebene Studenten von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Dieser Schritt ist aber nur in den ersten drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht möglich. Im Klartext heißt dies, dass ein Student nach Beginn des Studiums drei Monate Zeit hat, um den Antrag auf die Befreiung von der Versicherungspflicht zu stellen. Erfolgt die Antragstellung später, muss er sich leider in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter absichern.
Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel. Denn mit dem 25. Lebensjahr erlischt die Familienversicherung, in der viele Studenten abgesichert sind. Zu diesem Zeitpunkt können die Antragstellung und der Wechsel in die PKV erneut erfolgen. Aber Achtung: Eine einmal genehmigte Befreiung von der Versicherungspflicht gilt bis zum Ende des Studiums.
Ist die private Krankenversicherung für Studenten sinnvoll?
Die PKV bietet bessere Leistungen zu einem niedrigeren Beitrag. Ist die private Krankenversicherung aber für Studenten sinnvoll? Ja – unter Umständen.
Insbesondere wer mehrere Praktika oder Semester lang im Ausland unterwegs ist, wird den umfassenden Versicherungsschutz der PKV zu schätzen wissen. Aber auch im Inland kann die private Krankenversicherung Pluspunkte bringen. Als Student muss man ab dem 25. Lebensjahr in die studentische gesetzliche Krankenversicherung eintreten und aus eigener Tasche finanzieren. Die Preise der studentischen PKV können mit dem Private Krankenversicherungsrechner online berechnet werden.
Die Studenten-PKV bietet in diesem Zusammenhang eine willkommene Alternative. Das Besondere: Die Beiträge sind i.d.R. günstiger, da hier keine Altersrückstellungen gebildet werden. Wer nach dem Studium mit 100-prozentiger Sicherheit in die Selbständigkeit oder einen hoch dotierten Job startet, kann über den Eintritt in die Normalversicherung hingegen schon während des Studiums Rückstellungen aufbauen und über eine Anwartschaft sichern.