Denkmalhaus bietet Steuervorteile

Deutschlandweit steigt nach Angaben des Maklerverbandes IVD die Nachfrage nach Häusern, die unter Denkmalschutz stehen. Sowohl Eigennutzer als auch Anleger haben die Denkmalhäuser für sich entdecken können. Dabei ist es nicht nur der außergewöhnliche Charme dieser Objekte, der sie in diesen Tagen so beliebt macht. Die Denkmalhäuser zeichnen sich vor allem durch die Steuervorteile aus, die sich dem Käufer bieten. Bundesweit sind sie im Bereich der Immobilien eine der letzten Möglichkeiten, um die eigene Steuerlast erheblich zu mindern.

Sowohl Eigennutzer als auch Anleger, die die Immobilien nach der Modernisierung vermieten möchten, profitieren bei den denkmalgeschützten Objekten von hohen Abschreibemöglichkeiten.

Wird ein denkmalgeschütztes Objekt modernisiert und im Anschluss vermietet, sind steuerliche Abschreibungen über ein Zeitfenster von 12 Jahren möglich. In den ersten acht Jahren können dabei jeweils neun Prozent der Sanierungsaufwendungen abgesetzt werden. Dies ist im Rahmen der Werbungskosten möglich. In den folgenden vier Jahren ist die Abschreibung von immerhin noch sieben Prozent der Aufwendungen möglich. Eigennutzer können die Modernisierungskosten über ein Zeitfenster von zehn Jahren steuerlich geltend machen. Dabei sind jährliche Abschreibungen in Höhe von neun Prozent möglich.

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