Die private Krankenversicherung steht nicht automatisch allen Bundesbürgern offen. Ausschlaggebend sind die Regelungen des SGB V, insbesondere die § 5, 6 und 8. Neben Selbständigen, Arbeitnehmern mit einem Einkommen oberhalb der JAEG und Beamten können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Studenten in der PKV versichern. Weiterlesen